Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt im Spital sind Sie über die Krankentaggeldversicherung (KTG) und die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers abgesichert. Doch als selbständig erwerbende Praxisinhaberin oder Praxisinhaber tragen Sie das Erwerbsausfallrisiko selbst. Und das Risiko ist real: Statistisch gesehen wird jeder fünfte Arzt im Laufe seiner Karriere mindestens einmal länger als drei Monate arbeitsunfähig.
Krankentaggeld (KTG): Pflicht für Praxisinhaber
Als Selbständigerwerbende sind Sie nicht obligatorisch KTG-versichert. Ein freiwilliger Abschluss ist jedoch dringend zu empfehlen. Die Prämien richten sich nach dem versicherten Taggeld, der Wartefrist und Ihrem Alter. Eine Wartefrist von 30 Tagen senkt die Prämie deutlich — vorausgesetzt, Sie verfügen über ausreichende Liquiditätsreserven, um den ersten Monat zu überbrücken. Versichern Sie mindestens 80 % Ihres Durchschnittseinkommens.
UVG: Unfallversicherung freiwillig abschliessen
Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch UVG-versichert. Sie können sich freiwillig bei der SUVA oder einem privaten UVG-Versicherer versichern. Der maximal versicherbare Verdienst liegt bei CHF 148 200 (Stand 2026). Liegt Ihr Einkommen darüber, empfiehlt sich eine UVG-Zusatzversicherung, die den Differenzbetrag abdeckt.
Praxisausfallversicherung: Die oft vergessene Police
Neben dem persönlichen Erwerbsausfall laufen bei Krankheit die Fixkosten der Praxis weiter: Miete, Personalkosten, Leasing-Raten, Versicherungsprämien. Eine Praxisausfallversicherung deckt diese laufenden Kosten während Ihrer Abwesenheit. Die Prämien sind als Geschäftsaufwand steuerlich absetzbar. Besonders für Einzelpraxen ohne Stellvertreter-Regelung ist diese Police existenzsichernd.
Lassen Sie sich von einem spezialisierten Versicherungsberater eine Gesamtlösung zusammenstellen, die KTG, UVG-Zusatz und Praxisausfallversicherung optimal kombiniert. Die FMH Insurance Services bietet hierzu eine unabhängige Beratung an.