Die Haftungsfrage beim KI-Einsatz in der Medizin ist eine der meistdiskutierten rechtlichen Fragen unserer Zeit — und gleichzeitig eine, auf die es noch keine abschliessenden Antworten gibt. Für praktizierende Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ist die Ausgangslage jedoch klarer, als die Debatte vermuten lässt.
Grundsatz: Die ärztliche Verantwortung bleibt unverändert
Das Schweizer Haftpflichtrecht basiert auf dem Sorgfaltsmassstaab des «bonus pater familias» — des sorgfältigen Facharztes. Dieser Massstab verlangt, dass Sie KI-Empfehlungen kritisch beurteilen und nicht blind befolgen. Wer ein KI-Tool einsetzt, haftet für die Entscheidung, die er danach trifft — unabhängig davon, ob das Tool einen Fehler hatte oder er dem Tool ungeprüft folgte.
Neue Haftungsrisiken durch KI
KI schafft gleichzeitig neue Risikoprofile: Verlassen Sie sich auf ein KI-Diagnosetool, das eine seltene Erkrankung übersieht, kann das als Unterschreitung des Sorgfaltsmassstabs gewertet werden — insbesondere wenn das Tool für diese Indikation nicht validiert war. Umgekehrt kann die Nichtverfügbarkeit eines klinisch bewährten Tools, das Sie nicht einsetzen, bei zukünftigen Haftungsfällen zum Thema werden.
Was Ihre Berufshaftpflichtpolice abdecken muss
Prüfen Sie mit Ihrem Versicherer explizit: Ist der Einsatz von KI-Tools in der Diagnose und Therapieentscheidung von Ihrer aktuellen Police gedeckt? Einige ältere Policen enthalten Ausschlüsse für Schäden durch elektronische Systeme, die KI-Tools theoretisch einschliessen könnten. Eine klärende Anfrage beim Versicherer ist in der heutigen Zeit Pflicht.
Dokumentation als Schutzschild
Die wirksamste Haftungsminimierung beim KI-Einsatz ist konsequente Dokumentation: Welches Tool wurde eingesetzt, für welche Fragestellung, mit welchem Ergebnis — und wie haben Sie die Empfehlung in Ihre klinische Entscheidung einbezogen oder bewusst nicht einbezogen. Diese Dokumentation zeigt im Streitfall, dass Sie als Arzt — und nicht der Algorithmus — die Entscheidung getroffen haben.