Zulassungsstopp 2026: Neue Lockerungen und was sie für Praxisgründer bedeuten

Der Zulassungsstopp für neue Leistungserbringer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bleibt ein zentrales Instrument der Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen. Doch der Bundesrat hat die Ausnahmekriterien für 2026 angepasst — mit spürbaren Erleichterungen für bestimmte Fachrichtungen und Regionen.

Erweiterte Ausnahmeregelungen

Neu können Kantone in nachgewiesenen Unterversorgungsgebieten Zulassungen für Grundversorger (Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Innere Medizin) schneller und unbürokratischer erteilen. Die kantonalen Gesundheitsämter erhalten mehr Spielraum bei der Bedarfsbeurteilung. Für städtische Gebiete in Zürich, Basel und Genf bleibt die Hürde hingegen hoch — der Markt gilt dort als versorgt oder überversorgt.

Nachfolgeregelungen klar bevorzugt

Die einfachste Möglichkeit zur KVG-Zulassung bleibt die Praxisübernahme: Wer eine bestehende Praxis übernimmt, tritt automatisch in die Zulassung des Vorgängers ein. Dieser Weg wird vom System aktiv gefördert. Praxen, die zur Übernahme stehen, werden zunehmend über Kantonale Ärztegesellschaften, FMH-Plattformen und spezialisierte Praxisbörsen vermittelt.

Fachrichtungen mit freiem Marktzugang

Einzelne Fachrichtungen sind weiterhin vom Stopp ausgenommen oder haben deutlich erleichterten Zugang: Psychiatrie und Psychotherapie (chronischer Mangel), Geriatrie (demografischer Bedarf) sowie Palliativmedizin. Wer in diesen Feldern tätig ist, hat aktuell die besten Chancen auf eine neue KVG-Zulassung auch ohne Praxisübernahme.

Politischer Ausblick

Die FMH und santésuisse verhandeln derzeit über eine Neugestaltung der Zulassungssteuerung nach 2028, im Kontext von EFAS. Eine vollständige Aufhebung des Zulassungsstopps gilt als unwahrscheinlich — eine bedarfsorientierte, regional differenzierte Lösung als wahrscheinlichstes Szenario. Bleiben Sie über Ihre kantonale Ärztegesellschaft informiert.

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