Mit der Annahme von EFAS — der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen — hat das Schweizer Parlament eine der grössten Strukturreformen im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten beschlossen. Ab 2028 werden sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen nach demselben Schlüssel finanziert: 26,9 % durch die Kantone, 73,1 % durch die Krankenversicherer. Heute trägt der Kanton stationäre Leistungen zu 55 %, ambulante gar nicht. Das ändert sich grundlegend.
Was sich für die ambulante Praxis verändert
Die direkte Vergütung Ihrer Leistungen durch die Krankenversicherer bleibt zunächst unverändert. Was sich ändert, sind die finanziellen Anreize im System: Kantone werden erstmals an den ambulanten Kosten beteiligt und haben damit ein Interesse, ambulante Versorgung zu fördern. Das könnte langfristig zu mehr kantonalen Unterstützungsprogrammen für Grundversorger führen — besonders in unterversorgten Regionen.
Verlagerung ambulant statt stationär beschleunigt sich
EFAS setzt einen starken Anreiz, bisher stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Bereich zu verlagern. Das ist gesundheitspolitisch gewollt und medizinisch oft sinnvoll — für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedeutet es potenziell mehr komplexe Patienten in der eigenen Praxis. Bereiten Sie sich auf eine steigende Nachfrage nach ambulant-komplexer Versorgung vor, insbesondere in der Nachsorge nach Spitalaufenthalten.
Pflegeleistungen ab 2032 integriert
Ab 2032 werden auch Pflegeleistungen in die einheitliche Finanzierung einbezogen. Für Praxen mit Pflegekoordination oder Hausarztmodell-Verträgen entsteht dann ein kohärenteres Vergütungssystem. Die FMH begleitet die Umsetzung kritisch und hat bereits angekündigt, die Tarif-Konsequenzen für niedergelassene Ärzte aktiv einzubringen.
Was Sie jetzt tun können
Verfolgen Sie die kantonalen Umsetzungspläne für EFAS aufmerksam — die Detailregelungen werden auf Kantonsebene verhandelt. Engagieren Sie sich in Ihrer kantonalen Ärztegesellschaft, um die Interessen niedergelassener Ärzte in die lokalen Verhandlungen einzubringen. Und planen Sie strategisch: Praxen, die heute in ambulant-komplexe Versorgung investieren, werden unter EFAS besonders profitieren.
«EFAS ist die grösste Chance für die ambulante Medizin seit der KVG-Einführung 1996 — wenn wir sie richtig nutzen.»
Prof. Dr. Markus Zürcher, Gesundheitsökonom Universität Bern