Die Schweiz zahlt für Medikamente im internationalen Vergleich nach wie vor überdurchschnittlich viel. Als Reaktion hat der Bundesrat die Häufigkeit der Referenzpreisvergleiche mit Deutschland, Dänemark, Grossbritannien, den Niederlanden, Österreich, Belgien, Finnland und Schweden erhöht. Ab 2026 werden Preisüberprüfungen für die SL-Präparate jährlich statt alle drei Jahre durchgeführt.
Was für Praxen mit Medikamentenabgabe relevant ist
In Kantonen mit Selbstdispensation (u.a. Bern, Zürich, Aargau, Luzern) führen Preissenkungen direkt zu tieferen Margen bei der Medikamentenabgabe. Planen Sie in Ihrer Praxis-BWL mit einer durchschnittlichen Preissenkung von 5–10 % bei den betroffenen SL-Präparaten. Generika und Biosimilars sind von den Senkungen in der Regel weniger betroffen — oft ist bereits der tiefste Preis erreicht.
Biosimilars: Neue Substitutionspflicht
Das Parlament hat eine erweiterte Substitutionspflicht für Biosimilars eingeführt: Apotheker und Ärzte mit Selbstdispensation müssen bei Neuverordnungen das günstigste verfügbare Biosimilar abgeben, sofern keine medizinischen Gegenindikationen vorliegen. Für die Praxis bedeutet das: Informieren Sie sich, welche Ihrer häufig verordneten Biologika Biosimilar-Alternativen haben, und dokumentieren Sie Gegenindikationen sorgfältig.
Auswirkungen auf teure Spezialmedikamente
Für hochpreisige Onkologika und Immunsuppressiva gelten zusätzliche Steuerungsmechanismen: Kostenerstattungsverträge (Outcome-basierte Modelle zwischen BAG und Pharmaherstellern) werden ausgeweitet. Das entlastet die Grundversicherung, kann aber für Praxen, die Spezialmedikamente abgeben, zu administrativem Mehraufwand bei der Dokumentation von Therapieergebnissen führen.